In der jüngsten Ratssitzung ging es unter anderem darum, zusätzliche Fördergelder für die Maßnahme Ortsmittel Holdorf zu beantragen. Drei Mitglieder der IGeHo-Ratsfraktion haben dazu mit Nein gestimmt.
Nötig ist der Mehrbedarf an Geld wegen des Baus des Bürgerhauses und der Einrichtung des Bürgerparks. Dies hat die Verwaltung selbst schriftlich erläutert. In dieser Erläuterung steht außerdem zu lesen, dass zu Beginn der Planungen für beide Vorhaben weder ein Nutzungskonzept noch eine Kostenrechnung nach DIN erstellt wurde. Offenbar wurden die Kosten also nur geschätzt. Trotz dieser nicht verlässlichen Grundlage hat der damalige Rat – dem die IGeHo noch nicht angehörte – die Vorhaben auf den Weg gebracht.
Das Fehlen der Konzepte für diese Maßnahmen hat die IGeHo von Anfang an kritisch gesehen und dies auch mehrfach geäußert. Vorhaben, die Kosten im siebenstelligen Bereich mit sich bringen, müssen unbedingt solide geplant und vorab durchgerechnet werden. Jede/r Häuslebauer/in würde das schon bei geringeren Summen genauso machen. Und bei den Vorhaben der Gemeinde werden schließlich Steuergelder eingesetzt.
Parallel war es der IGeHo aber wichtig, möglichst konstruktiv an diesen großen Projekten mitzuarbeiten. Deshalb haben wir mit Thomas Deters unter anderem den Vorsitzenden des Arbeitskreises Bürgerpark gestellt. Dieser hat dieses Amt aber am 30. April niedergelegt, zum einen wegen der aus IGeHo-Sicht nicht vertretbaren Mehrausgaben, zum anderen, weil er im Arbeitskreis mehrfach wichtige Informationen von der Verwaltung nicht oder erst zu spät, beispielsweise unmittelbar vor Sitzungsbeginn, erhalten hat.
Viele Einzelentschlüsse zu den Vorhaben Bürgerhaus und Bürgerpark hat die IGeHo im Rat mitgetragen. Möglicherweise hätte sie den einen oder anderen ablehnen sollen – das mag auch der Tatsache geschuldet sein, dass die IGeHo neu im Rat war und sich in viele Abläufe und auch in dieses „geerbte Thema“ erst einarbeiten musste. Außerdem steht die IGeHo für ein gemeinsames Arbeiten an großen Zielen für das Holdorfer Wohl grundsätzlich zur Verfügung.
Aber: Konsens ist kein Selbstzweck. Wenn gewählte Mandatsträger/innen in einem Parlament falsche Entwicklungen absehen, ist es ihre Pflicht, dies zu benennen, auch, wenn andere Mandatsträger/innen anderer Gruppierungen dies anders sehen. Eine solche Auseinandersetzung ist Teil einer Demokratie.
Die jetzt absehbaren Mehrkosten im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung – rund 395.000 Euro mehr für den Bürgerpark, rund 320.000 mehr für das Bürgerhaus – sind eine solche falsche Entwicklung. Die IGeHo trägt sie daher nicht mit. Die Fördergelder würden diese Differenz nicht ausgleichen, sodass auch der Holdorfer Steuerzahler zusätzlich belastet würde. Zudem steht noch gar nicht fest, ob es überhaupt weitere Fördergelder geben wird – ganz abgesehen davon, dass sich auch Fördergelder aus Steuergeldern speisen. (AL)