Vereinsförderung muss verlässlich und transparent sein

Die verlässliche und transparente Förderung von Vereinen und Initiativen ist der Interessengemeinschaft Holdorf (IGeHo) ein Anliegen. Deshalb hat der Fraktionsvorsitzende Andreas Lucht folgenden Antrag an Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug geschickt mit der Bitte, ihn auf den Weg durch die Gremien zu bringen:

Die Verwaltung soll dem Rat zeitnah einen Vorschlag vorlegen, der Förderrichtlinien formuliert für die wertvolle Arbeit von Vereinen, Verbänden und Gruppen, die sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl einsetzen.

Der Vorschlag soll ganzheitlich sein, das heißt, er soll alle Förderungen der Gemeinde Holdorf für Vereine und die seitens der Antragsteller zu erfüllenden Kriterien verbindlich und übersichtlich darstellen. Ebenso soll er die Förderwürdigkeit von Vereinen und Gruppen definieren, indem er Kriterien für die gesellschaftliche Bedeutung und den Mehrwert ihrer Arbeit festschreibt.

symbolhafte Darstellung einer bunten Menschenmenge

Ziel der neuen Förderrichtlinien ist zum einen und vor allem Planungssicherheit für die Vereine. Deren Verantwortliche sollen bei der Planung von Projekten und Aktionen von Anfang an einkalkulieren können, welche finanzielle Förderung der Gemeinde ihnen dafür zusteht. Dies erleichtert ihnen eine zielgerichtete Überlegung. Zum anderen sollen die Richtlinien die Transparenz und Verbindlichkeit herstellen, die im Umgang mit Steuergeldern grundsätzlich geboten ist.

Inhaltlich sollen bereits bestehende Förderungen der Gemeinde Holdorf in die neuen Richtlinien eingearbeitet werden. Zusätzlich sollen Fördermaßnahmen in Bezug auf energetische/n Neubau, Ausbau und Sanierung entwickelt und in den Vorschlag aufgenommen werden.

Die Förderrichtlinien sollten einen prozentualen Förderanteil mit einer Maximalsumme pro Maßnahme sowie Fristen für Antragstellung und Maßnahmenumsetzung benennen. Gut begründete Einzelfallentscheidungen sollen weiter möglich sein. Für die Freiwillige Feuerwehr und die Sportvereine sollen – vergleichbar beispielsweise zu den in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden geltenden Richtlinien – eigene Maßstäbe gelten, die ihrer besonderen Bedeutung gerecht werden. (AL)

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