Für Irritation sorgt bei der Ratsfraktion der Interessengemeinschaft Holdorf (IGeHo) die bislang unbegründete Absage der für den 25. November geplanten Ratssitzung durch Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug. Gleichzeitig sollen mehrere Anträge, die Ratsfraktionen gestellt haben, nicht öffentlich im Verwaltungsausschuss behandelt werden. Aus Sicht der IGeHo gibt es hierfür keinen Grund.
„Demokratie funktioniert umso besser, wenn Menschen demokratische Entscheidungen verstehen und mittragen. Dazu müssen sie sie verfolgen können, und das wiederum geht nur, wenn Sitzungen nach Möglichkeit öffentlich stattfinden und nicht öffentliche Sitzungen die Ausnahme bleiben“, sagt Andreas Lucht, Fraktionsvorsitzender der IGeHo. In Holdorf nehme man hingegen zunehmend wahr, dass der Bürgermeister immer mehr Themen in nicht öffentliche Sitzungen verlagere und die Ratsmehrheit aus CDU und SPD dies mittrage.

Sein Stellvertreter Thomas Deters verweist darauf, dass das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in Paragraf 64 klar das Prinzip der Öffentlichkeit verankert. Demnach sind öffentliche Sitzungen die Regel. Nicht öffentliche Sitzungen seien nur unter eng definierten Voraussetzungen zulässig, beispielsweise bei Vertragsverhandlungen, Personalien oder Rechtsstreitigkeiten. Diese Voraussetzungen liegen für die jetzt in den Verwaltungsausschuss verschobenen Anträge nicht vor. Dabei gehe es unter anderem den Antrag der CDU auf Einführung eines Mitteilungsblattes, den die CDU selbst bereits öffentlich gemacht habe. „Aufwändig mit Steuergeldern erstellte Mitteilungsblättchen nützen gar nichts, wenn man politische Diskussionen hinter verschlossene Türen verlagert und wenn man immer neue nicht öffentliche Arbeitskreise gründet“, sagt Deters. Als Beispiel nennt er den jüngst begründeten Arbeitskreis „Seniorengerechtes Bauen“: „Dafür ist es unverzichtbar, die Bedarfe der Menschen, die seniorengerecht bauen möchten, im Dialog kennenzulernen, und nicht ohne sie im sprichwörtlichen stillen Kämmerlein zu planen.“

Die beiden Ratspolitiker führen auch gerichtliche Urteile an, die sich mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit befasst habe. So habe das Bundesverwaltungsgericht 2018 festgestellt, dass dieser Grundsatz „nicht eingehalten sein kann, wenn in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gar nicht über den Inhalt diskutiert wurde, sondern die Diskussion zuvor nur in einem nicht öffentlichen vorberatenden Ausschuss stattfand.“ Das Oberlandesgericht Oldenburg habe 2023 geurteilt, dass ohne Beschluss, eine Angelegenheit nicht öffentlich zu behandeln, offensichtlich keine Geheimhaltungsbedürftigkeit besteht. „Der Ausschluss der Öffentlichkeit darf also nicht willkürlich sein“, meinen die beiden IGeHo-Ratsherren. Und Lucht betont: „Wir als IGeHo können unsere Positionen öffentlich vertreten und erklären. Wir haben deshalb keinen Grund, diese Themen, die alle Holdorferinnen und Holdorfer angehen, hinter verschlossenen Türen zu diskutieren und zu entscheiden. Wir stehen für Transparenz.“ (AL)
